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Begleitpapier

Die grün ausgefüllten Felder sind bei der Destillation der Übermenge immer gleich. Wichtig hierbei ist der Satz „Wein nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Weingesetzes – nur zur Destillation“. Dieser Satz muss handschriftlich ergänzt werden, wenn er nicht im Feld 10 (hier *15) angekreuzt werden kann.
Die rot markierten Felder sind individuell auszufüllen.
*1   Betriebsnummer des Absenders (Winzer)
*2   Versanddatum (Datum des Weintransports)
*3   Transportmittel (z.B. LKW oder PKW oder Traktor)
*4   amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs und ggfs. des Anhängers
*5   Anzahl und Art der Packstücke (z.B. 1 Tankzug oder 3 Kammern oder 1 Tank)
*6   Jahrgang (z.B. 2011)
*7   Großlage / Lage (wobei Pfalz, Rheinhessen oder Mosel ausreichend ist)

*8   Rebsorte (z.B. Müller-Thurgau, Kerner, Silvaner oder Diverse)
*9   Qualitätsstufe wie im Kellerbuch (z.B. TW, QbA, Kab, Spätl….)
*10  immer DV (=Destillationsverpflichtung)
*11  Weinart (weiß, rosé, Weißherbst [WH], Rotling)
*12 vorhandener Alkohol in % Vol. (z.B. 10,5% Vol)
*13 Kennziffer (0 = nicht angereichert, 1 = angereichert)
*14 Weinmenge in Liter
*15 Ankreuzen (wenn diese Feld nicht vorhanden ist, muss der Satz handschriftlich ergänzt werden.)

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